Natürlich muss die eigene Erfindung oder Konstruktion nicht verbreitet werden. Sie bleibt dann auf ewig im eigenen Kämmerlein versteckt und werkelt da friedlich vor sich hin. Aber falls man sie weitergeben möchte, gilt es zu überlegen, ob ein Schutz notwendig ist und falls ja, inwiefern.
Zum Schutz des geistigen Eigentums oder des Erfinders gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Patentierung
Durch Patentierung kann eine Erfindung als persönliches Eigentum eingetragen werden, bei gleichzeitiger Offenlegung der Konstruktionsprinzipien. Der Schutz ist umfassend und garantiert die Möglichkeit, mit der Erfindung Geld zu verdienen.
Vorteil
- Schutz der Erfindung
Nachteil:
- Teuer
- Gilt nur für das jeweilige Land oder den Staatenbund, in dem das Patent zugelassen wurde
- Der Erfinder ist öffentlich erkennbar
Heimliche Verbreitung
Die Daten zur Erfindung werden nur an ausgewählte Kontakte des eigenen Vertrautenkreises vertraulich abgegeben, vielleicht mit der Bitte, diese in ähnlichem Stil weiterzugeben. So kann man anonym bleiben und wird nicht mit der Erfindung in Zusammenhang gebracht. Es können auch Dateien unter Verwendung eines anonymen Kontos an verschiedene Email-Adressen geschickt und auf Webseiten hochgeladen werden.
Vorteil:
- Schutz des Erfinders
Nachteil:
- Unsichere Verbreitung
- Keine Möglichkeit, als Erfinder aufzutreten.
- Lecks in der Geheimniskette können die Identität des Erfinders ans Licht bringen.
- Der Empfänger hat wenig Vertrauen in die Daten zur Erfindung, wenn die zugrunde liegenden Prinzipien nicht völlig klar ersichtlich sind.
Breites Ausstreuen
Kompromisslösung.
Durch breite Veröffentlichung auf Webseiten und in Zeitschriften wird eine Patentierung verhindert. Einmal veröffentlichte Erfindungen können nicht mehr patentiert werden. Durch ein möglichst breites Streuen, wird zudem ein gewisser Schutz des Erfinders erreicht. Durch möglichst schnelle Verbreitung kämen Gegenmassnahmen zu spät.
Vorteil:
- Als Erfinder ist man jederzeit in der Lage, die Herkunft als eigenes geistiges Gut zu belegen.
- Know-How für Beratungen zur Konstruktion kann zu Geld gemacht werden.
- Die Erfindung ist "Public Domain"
Nachteile:
- Eigentumsrechte können nicht geltend gemacht werden.
- Der Erfinder ist öffentlich erkennbar
Beratung durch einen Anwalt
Will man die Sache nicht selbst in die Hand nehmen, sollte man nach einem Anwalt mit gutem Leumund suchen. Oft kann beim örtlichen Friedensrichter in Erfahrung gebracht werden, wer für bestimmte Vertrauensfragen beigezogen werden kann, ohne dabei zu verraten, worum es genau geht.
Anwälte sind an eine Schweigepflicht gebunden. Doch leider gibt es auch hier ab und zu "schwarze Schafe".
Vorteil:
- Fachperson für Gesetzesfragen mit einschlägiger Erfahrung
Nachteil:
- Teuer